Freitag, 25. April 2014

Gibt es Insekten mit Muttermilch? Jain!

Es klingt schon sehr seltsam, wenn von Insekten die Rede ist, die über Milchdrüsen verfügen und darin ein Sekret produzieren, das der Muttermilch von Säugetieren sehr nahe kommt. Aber die Natur bringt immer wieder Wunder hervor, auch wenn diese wundervollen Wesen, so gar nicht liebenswürdig sind. Es handelt sich um die Tstetsefliege, die den gefährlichen Erreger der Schlafkrankheit überträgt. Die kleine Fliege legt anders als ihre Namensvettern keine Eier, sondern lässt ihre Nachkommen im Körper heranwachsen. Diese ernähren sich von einem Milchsekret, dass die Fliege selbst produziert. Dazu braucht sie reichlich Nahrung. Das blutsaugende Ungeheuer findet sie unter anderem beim Menschen. Während des Saugens kann eine Tsetsefliege ihr eigenes Gewicht verdoppeln und ganz nebenbei überträgt sie einen tödlichen Erreger. Es beginnt mit einem erhöhten Schlafbedürfnis, geht über in Krämpfe und Lähmungen und kann ohne Behandlung zum Tod führen. Etwa 20.000 Menschen erkranken jährlich an der Schlafkrankheit.

Angesichts dessen ist es schon interessant, dass es Forschern gelungen ist, das komplette Erbgut der verhassten Fliege zu entziffern. Es sind rund 12.000 Gene, die das Tier in sich trägt. Lediglich 12 davon sollen für die "Milchproduktion" verantwortlich sein. Die Wissenschaftler hoffen, dass ihnen die Kenntnis um das Erbgut der Tsetsefliege dabei hilft, endlich eine wirksame Strategie gegen die Ausbreitung der Schlafkrankheit zu finden.

Da es schwer ist, den Erreger mit Medikamenten ohne starke Nebenwirkungen zu bekämpfen, liegt es nahe, dem Überträger an den Kragen zu gehen. Allerdings lesen sich Ideen dazu (für mich) auch nicht beruhigend. Es wäre demnach denkbar, gentechnisch veränderte Tstesefliegen zu züchten, die den Erreger entweder nicht übertragen oder die sich gar nicht erst vermehren. Diese genetisch "harmlosen" Tsetsefliegen müssten aber "besser" sein, als ihre naturbelassenen Artgenossen. Das heißt, sie müssten diese im Laufe der Zeit aus ihrem angestammten Lebensraum verdrängen. Letztendlich würde die Ur-Tsetsefliege auf diese Art aussterben und durch eine vom Menschen geschaffene ersetzt. Zum Glück (und hoffentlich) muss man nicht alles tun, was machbar ist. Vielleicht finden die Forscher andere Möglichkeiten.

Mehr über die Forschungen an der Tstetsefliege sind im Artikel zum Thema auf Spiegel-Online zu lesen. Dort werden in einer Bilderstrecke auch Nahaufnahmen zum Insekt gezeigt.

Freitag, 18. April 2014

Genpollen im Honig wird nicht gekennzeichnet

Fleißige Bienen - © Heike Nedo

Laut Proplanta, dem Informationszentrum für Landwirtschaft, wurde jetzt in Straßburg vom EU-Parlament ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2011 zum Thema der Kennzeichnung von genverändertem Pflanzenpollen im Honig ausgehebelt. Damals feierte die Imkerschaft das Urteil, in dem klargestellt wurde, dass Pollen von genveränderten Pflanzen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind, nichts im Honig zu suchen hat.

Nun haben die Straßburger EU-Abgeordneten mit knapper Mehrheit abgestimmt, dass Pollen als natürlicher Bestandteil des Honigs nicht extra gekennzeichnet werden muss. Sicher ist es richtig, dass  Pollen ein wichtiger Bestandteil im Honig ist, auch wenn die Mengen nur gering sind. Gerade der eiweißhaltige Pollen im Honig gehört zu dessen wertvollen Inhaltsstoffen. Vor einigen Jahrzehnten hätte wohl niemand daran gedacht, den Pollen für den Verbraucher extra zu kennzeichnen, zumal klar ist, in Lindenhonig finden Sie Pollen der Linde, im Rapshonig den Rapspollen und in der Frühjahrsblüte des Imkers vor Ort allen Pollen von Pflanzen, die dort wachsen, also Ahorn, Weide, Kirsche, Apfel, Taubnessel, Löwenzahn und noch viel mehr. In Zeiten von Gentechnik, die Einzug in die Landwirtschaft gefunden hat, muss sich der Verbraucher aber darauf verlassen können, dass er die Informationen zum Honig erhält, die er haben möchte. Dazu gehört natürlich auch, dass die Kunden erfahren, ob sie Honig kaufen, in dem genveränderter Pollen enthalten ist oder nicht. Und dies unabhängig davon, ob die genmanipulierte Pflanze als Lebensmittel zugelassen ist oder nicht. Denn als Verbraucher muss ich zum Glück nicht alles für gut befinden, was erlaubt ist. Aber ich muss die Möglichkeit haben, zu unterscheiden. Das Straßburger Urteil macht dies leider nicht leichter.

Allerdings haben die Kunden eine Möglichkeit, dem Dilemma aus dem Weg zu gehen. Kaufen Sie Honig vom Imker aus der Nachbarschaft! In diesem ist garantiert kein Pollen von genverändertem Soja oder Mais, wie es bei Honig aus Amerika möglich ist. Leider hat auch diese Alternative einen Haken, denn wenn plötzlich alle Verbraucher nur noch Honig vom Imker nebenan kaufen würden, könnten diese den Bedarf nicht mehr decken. Das führt dazu, dass der Preis für einheimischen Honig steigt, was für die Imker auch notwendig ist. Und es führt hoffentlich auch dazu, das der Verbraucher sich wieder daran gewöhnt, dass nicht jedes Lebensmittel in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit zu haben ist.

Honig ist kostbar und die Bienen werden immer rarer. Ihr Bestand geht nach wie vor zurück, jedes Jahr müssen die Imker Verluste hinnehmen. Somit steigt hoffentlich bei Landwirten, Umweltpolitikern, Gärtnern, Landschaftsgestaltern und allen Verbrauchern die Wertschätzung der Biene gegenüber. Ihre Bestäubungsleistung ist unbestritten und Honig, der auf natürliche Weise vom Imker mit wenigen Völkern als Hobby produziert wird, sollte der sein, der auf dem Tisch der Verbraucher steht. Wer den auf industrielle Weise hergestellten Honig kauft, bei dem die Bienen eventuell neben großen Sojafeldern stehen, muss wissen, das er damit vielleicht genveränderten Pollen verzehrt. Es soll jedem frei stehen, wofür er sich entscheidet. Pollen ist tatsächlich ein natürlicher Bestandteil im Honig. Die Straßburger Politiker haben damit Recht, nur dass leider inzwischen Pollen nicht gleich Pollen ist.

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